Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Anregungen, Ihre Fragen oder Ihre Kritik. Schildern Sie uns Ihr Anliegen in unserem Formular – denn bei uns stehen Sie mit Ihren Zielen und Wünschen im Mittelpunkt.
Lob, Kritik, Anregung
Ihre Meinung ist uns wichtig
Ihre Nachricht an uns
Um Ihre Anfrage schnell und gezielt bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen möglichst vollständige Angaben. Nach Eingang Ihrer Nachricht erhalten Sie von uns zeitnah eine Rückmeldung.
Auch vor Ort für Sie da
Der persönliche Kontakt zu unseren Mitgliedern und Kunden ist uns wichtig. Natürlich können Sie uns auch vor Ort in der Geschäftsstelle ansprechen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
I. Philosophie und Ziel unseres Beschwerdemanagements
Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden an erster Stelle. Es ist uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher seit Jahren eine entsprechende Philosophie in der Raiffeisenbank im Kreis Calw eG verankert. Deren Ziel ist es, Unstimmigkeiten regional und vor Ort, möglichst im Dialog mit den Mitgliedern und Kunden zu klären. Wir haben daneben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen.
II. Verfahren der Beschwerdebearbeitung (nach Art. 26 Abs. 1 DelVO (EU) 2017/565)
(1) Alle Mitglieder und Kunden sowie potentielle Mitglieder und Kunden (z.B. Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen), die von den Aktivitäten unseres Instituts berührt werden, können Beschwerde einlegen.
(2) Es ist unser Bestreben, die Beschwerde möglichst regional vor Ort und im konstruktiven Dialog mit dem Beschwerdeführer zu lösen. Sollte dies einmal nicht gelingen, ist für die Bearbeitung von Beschwerden das Beschwerdemanagement der Raiffeisenbank im Kreis Calw eG zuständig. Beschwerden können sowohl elektronisch als auch schriftlich bzw. mündlich an uns gerichtet werden. Elektronisch übermittelte Beschwerden können an die E-Mail-Adresse info@raibacalw.de geschickt werden. Bei schriftlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an:
Raiffeisenbank im Kreis Calw eG
Beschwerdemanagement
Untere Torstraße 5
75387 Neubulach
(3) Für die Bearbeitung der Beschwerde benötigen wir die folgenden Angaben:
·vollständige Kontaktdaten des Beschwerdeführenden (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse);
· Beschreibung des Sachverhaltes;
· Formulierung des Anliegens bzw. die Angabe, was mit der Beschwerde erreicht
werden möchte (z.B. Fehlerbehebung, Verbesserung von Dienstleistungen, Klärung einer Meinungsverschiedenheit);
· Kopien der zum Verständnis des Vorganges notwendigen Unterlagen (sofern
vorhanden);
· sofern sich der Beschwerdeführende im Namen und im Auftrage einer anderen Person an die Bank wendet, eine Vertretungsberechtigung dieser Person.
(4) Der Beschwerdeführende erhält eine Eingangsbestätigung. Eine Antwort erfolgt je nach Komplexität der Beschwerde in einem angemessenen Zeitraum nach Beschwerdeeingang. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid. Kann die Beschwerde zeitnah fallabschließend bearbeitet werden, so erhält der Beschwerdeführende bereits an Stelle der Eingangsbestätigung eine Antwort. Diese Antwort kann auch in Form eines telefonischen Kontaktes erfolgen.
(5) Gibt die Raiffeisenbank im Kreis Calw eG der Beschwerde des Beschwerdeführenden nicht vollständig statt, erhält der Beschwerdeführende eine verständliche Begründung.
III. Transparenz, Compliance und Meldung gem. WpHGMaAnzV
Jede das Wertpapiergeschäft betreffende Reklamation wird - unabhängig vom genutzten Eingangskanal und angesprochenen Mitarbeiter - unverzüglich dem Hauptverantwortlichen gem. § 87 Abs. 1 WpHG gemeldet, der hierüber Vorstand, Innenrevision und Compliance zeitnah unterrichtet. Nach Erhalt erfolgt dann eine ebenfalls unverzügliche Prüfung, ob eine bei der BaFin anzeigepflichtige Kundenbeschwerde vorliegt. Sofern eine Anzeigepflicht besteht und ermittelt wird, erfolgt die Meldung an das Melderegister der BaFin binnen 6 Wochen nach Eingang der Beschwerde. Unabhängig hiervon erhalten Sie als Kunde von uns eine in der Regel schriftliche Antwort. Sofern uns eine Klärung und Beantwortung innerhalb einer Woche nicht möglich sein sollte, erteilen wir in der Regel eine Eingangsbestätigung oder Zwischennachricht.
IV. Sonstiges
(1) Die Bearbeitung von Beschwerden ist kostenfrei.
(2) Die vorliegenden Grundsätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.