Immobilien-Tippgeber werden

Jetzt zum Verkauf stehende Immobilie melden und 500 Euro erhalten!

Um als regionaler und ortsansässiger Immobilienmakler im Raum Nordschwarzwald erfolgreich agieren und unsere Interessenten und Kunden bestens beraten zu können, benötigen wir laufend neue Objekte.

Auf der Suche nach Immobilien ist uns IHR Tipp bares Geld wert. Ihre Freunde, Bekannten, Verwandten oder Nachbarn haben Ihnen von Verkaufsplänen ihres Hauses, ihrer Wohnung oder eines Grundstücks erzählt? Sie wissen aus der Nachbarschaft, dass ein Wegzug geplant ist und möglicherweise eine Immobilie frei wird? Erzählen Sie es uns und sichern Sie sich eine Prämie in Höhe von 500 €.

Wie funktioniert unser Tippgeber-Programm?

Bitte geben Sie Ihren Tipp ab, indem Sie das Tippgeber-Formular direkt online ausfüllen oder einen Flyer in einer unserer Geschäftsstellen abgeben.

Anschließend wird Ihr Tipp durch unsere Immobilienabteilung geprüft. Die Auftragsannahme ist nach Prüfung freibleibend. Bei positiver Prüfung durch unsere Immobilienabteilung erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie mit diesem Tipp als "Tippgeber" verifiziert sind.

Wichtig: Tipps für die eigene Immobilie und die Immobilie der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners werden nicht honoriert!

Was ist ein ,,echter" Tipp?

Damit es sich bei Ihrem Tipp, um einen "echten" Tipp handelt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Immobilie oder das Grundstück ist uns noch nicht bekannt.
  • Die Immobilie oder das Grundstück ist öffentlich noch nicht zum Kauf ausgeschrieben worden.
  • Das Objekt / das Grundstück befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet
  • Der Tippgeber muss den Verkäufer der Immobilie kennen. Der Verkäufer muss mit einer Kontaktaufnahme einverstanden sein.
Was passiert mit meinem Tipp?

Sobald Sie Ihren Tipp abgegeben haben, überprüfen wir, ob die Immobilie bzw. das Grundstück bereits in unserer Datenbank bekannt bzw. vermerkt ist. Hierfür setzten wir uns mit Ihnen in Kontakt um weitere Details zu klären. und ggf. einen Termin zu vereinbaren.

Ist dies geschehen, erhalten Sie von unserer Immobilienabteilung eine Bestätigung, die Sie als "Tippgeber" verifiziert. Nach Unterzeichnung eines Makleralleinauftrags durch den Eigentümer und erfolgreicher Vermittlung der Immobilie bzw. des Grundstücks durch unsere Immobilienabteilung, erhalten Sie Ihre Tippgeber-Prämie.

Wichtige Hinweise:

  • Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren.
  • Eigenwerbung ist nicht zulässig.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Für die korrekte Endversteuerung der Prämie hat der Empfänger selbst Sorge zu tragen.
  • Bei Nichtbezahlung unserer Maklercourage erfolgt auch keine Auszahlung der Tippgeber-Prämie.
  • Werden mehrere Tipps zu einem Objekt abgegeben, erhält nur der erste Tippgeber die Prämie.
  • Die Tippgeber-Prämie kann nicht an den Eigentümer der Immobilie ausgezahlt werden.